Bad Nauheim sagt Pokalspiel in Essen ab
Die Essener Pressemitteilung ist kurz und knapp: „Die Moskitos ziehen kampflos in die 3. Runde des NRW-Pokals ein. Das Spiel am kommenden Dienstag, 23. November, findet nach der heutigen Absage der Bad Nauheimer nicht statt.“ Zuvor gab es bereits Schwierigkeiten ein Nachholspiel zwischen beiden Teams zu vereinbaren; bekanntlich können die Essener ja erst seit kurzem wieder in ihrer eigenen Halle am Westbahnhof spielen.
Die Roten Teufel Bad Nauheim erklären dazu auf ihrer Homepage: „Wir waren uns mit Essen nach der Pokalauslosung einig, den auf den 21.12.2010 festgelegten Nachholtermin in der Liga nochmal in den Februar zu verlegen, um hier Entspannung in den Spielplan zu bekommen. Jedoch lassen die Durchführungsbestimmungen des LEV für einen vom Verband anberaumten Termin keine erneute Verlegung zu. Dabei treten wir gegen Essen bereits drei Mal im Dezember bedingt durch den Spielplan und die Verlegung auf den 21.12. an. Und wenn wir in Essen zum Pokal angetreten wären und Erfolg gehabt hätten, wäre ja für Dezember sogar noch ein weiterer Spieltermin nötig geworden.“
Für die Essener, die erst vor wenigen Wochen einen neuen Geldgeber gefunden haben, wäre ein weiteres Pokalspiel sicher von Vorteil gewesen. Auf Widerspruch trifft allerdings der Bad Nauheimer Hinweis darauf, dass auf Nachfrage beim DEB nicht sicher sei, dass der Sieger der NRW-Pokals in der kommenden Saison am DEB-Pokal teilnehmen dürfe. „Wir melden die Vereine für den DEB-Pokal. Bei zwei Plätzen aus dem Bereich der Oberliga West werden wir den Meister der Oberliga West sowie den NRW-Pokalsieger zum DEB-Pokal melden. Das ist auch bereits mit dem DEB geklärt. Sollte NRW (beziehungsweise der Bereich der Oberliga West, d.Red.) einen weiteren Platz bekommen, wird der unterlegene Verein aus dem NRW-Pokalfinale nachgemeldet“, erklärt NRW-Eishockey-Obmann Markus Schweer. Sollte der sportliche Aufsteiger ebenfalls aus dem Westen kommen, wäre dieser Club als Zweitligist ebenfalls im DEB-Pokal startberechtigt.
Rechtskräftig sind nun auch die Spielwertungen gegen die Roten Teufel Bad Nauheim. „Die Einspruchsfrist endete am vergangenen Samstag“, sagt Schweer und verweist auf Paragraph 16d der Satzung des Landeseissport-Verbandes NRW in der die Fristen geregelt sind. Dort steht: „Sämtliche Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelfristen beginnen unabhängig davon zu laufen, ob dem Betroffenen eine Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde. Abweichend von §193 BGB enden Fristen an dem jeweils bestimmten Tag, auch wenn dieser auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag fällt.“