Schiedsgericht untersagt den Namen „Oberliga West“Höchste Liga im LEV NRW heißt nun 1. Liga West

Der LEV NRW hat seine höchste Spielklasse bereits selbst unterhalb der DEB-Oberliga Nord angesiedelt – die Liga aber dennoch weiterhin als Oberliga West bezeichnet. Nun hat das Schiedsgericht des DEB die Bezeichnung der viertklassigen Spielklasse als Oberliga West untersagt. Auf der Homepage des LEV NRW wurde die Liga bereits in „1. Liga West“ umbenannt.
Derweil dürften auch in Kürze die drei Ruhr-Clubs aus Duisburg, Essen und Herne Widerspruch gegen die Entscheidung des LEV-Spielgerichts einlegen, das die „Sperre“ der drei Vereine einschließlich der Nachwuchsmannschaften in erster Instanz bestätigt hat, was den Spielbetrieb in der DEB-Oberliga Nord und den DEB-geführten Nachwuchsspielklassen allerdings nicht beeinträchtigt. Dennoch werden die drei Clubs weiterhin gegen die Entscheidung des LEV NRW vorgehen. Ohnehin dürfte ein weiteres Argument im Streit um die ersten Mannschaften auf LEV-Seite entfallen sein, da den Clubs die Möglichkeit gegeben werden muss, in einer Oberliga zu spielen, für die sie alle sportlich qualifiziert sind. So war die „LEV-Oberliga West“ auch in der Eigeneinschätzung nur eine vierte Spielklasse. Nun ist sie zudem auch dem Namen nach keine Oberliga mehr.
Die Pressemitteilung des Deutschen Eishockey-Bundes im Wortlaut:
Das ständige Schiedsgericht des Deutschen Eishockey-Bundes hat die Benennung der höchsten Eishockey-Spielklasse des Landeseissportverbandes Nordrhein-Westfalen durch den LEV NRW als „Oberliga West“ untersagt.
Der DEB organisiert ab der Saison 2015/16 alle Oberligen in Deutschland, Nord und Süd mit gesamt 29 Teilnehmern, als dritthöchste Spielklasse selbst. Darunter organisieren die Landeseissportverbände ihre Ligen. Der LEV NRW wollte seine höchste Spielklasse als „LEV Oberliga West“ bezeichnen. Nachdem der LEV NRW der schriftlichen Aufforderung des DEB, seine höchste Spielklasse wegen der unzulässigen und irreführenden Bezeichnung „Oberliga West“ umzubenennen, nicht nachkam, strengte der DEB zunächst eine einstweilige Verfügung an, der nun der Schiedsspruch folgte.
Grund der Klage ist, dass die unzulässiger Weise als „Oberliga West“ bezeichnete höchste Spielklasse des LEV NRW die Einordnung als dritthöchste deutsche Spielklasse suggeriert. Durch diese Irreführung ist die Integrität des sportlichen Wettbewerbs beeinträchtigt und die Außenwirkung des deutschen Eishockeys betroffen. Dadurch besteht für alle Außenstehenden die akute Gefahr einer Zuordnungsverwirrung.
DEB-Präsident Franz Reindl: „Ich bin froh, dass auch das Schiedsgericht den Sport in den Vordergrund stellt und das Prädikat Oberliga und deren Teilnehmer vor Missbrauch schützt. Damit haben wir klare Strukturen in den deutschen Eishockey-Ligen. Alles andere hätte bei Spieler, Fans, Partner und Medien für erhebliche Verwirrung gesorgt. Oberliga bezeichnet die dritthöchste Liga, die einen immer wichtigeren, elementareren Baustein in der Spielerentwicklung im deutschen Eishockey ist. Diesen Begriff kann man nicht einfach nutzen, wie man will, wenn man die sportliche Klassifizierung nicht erfüllt.“
Im sportlichen Bereich bleibt die höchste Liga des LEV NRW unterhalb der Oberliga Nord angesiedelt. Hier wurde zuletzt allerdings auch die Verzahnung seitens des LEV NRW falsch dargestellt, da es kein direktes Aufstiegsrecht für den Meister des Landesverbandes gibt, sondern im Modus der Oberliga Nord für 2015/16 eine Verzahnungsrunde vorgesehen ist.
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