DEB-Spielgericht weist Einspruch der Hannover Scorpions abTrotz Fehlentscheidung des Schiedsrichters
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Als Erklärung führte das Gremium an, dass der Antrag auf Aufhebung der Wertung eines Meisterschaftsspiels gemäß Art. 4 Ziff. 1 RO nur damit begründet werden kann, dass tatsächlich eine spielentscheidende Benachteiligung erfolgte. Es genüge nach dem eindeutigen Wortlaut nicht, so das DEB-Spielgericht, dass der Regelverstoß „möglicherweise“ oder mit „großer Wahrscheinlichkeit“ spielentscheidend war.
Im betreffenden Spiel war der Treffer zum 6:1 von Hannover in der 28. Minute fälschlicherweise vom Schiedsrichter nicht anerkannt worden. Hannovers Spieler und Torschütze hatte kurz vor dem Treffer die Strafbank nach einer Zwei-Minuten-Strafe korrekterweise verlassen und unmittelbar danach das Tor erzielt, dem die Anerkennung verwehrt wurde. In der Folge ging das Spiel für Hannover noch verloren. Das DEB-Spielgericht bestätigt zwar die Fehlentscheidung des Schiedsrichters, bezeichnete sie jedoch als „entscheidungsunerheblich“ für das Urteil. Ein Nachweis könne nicht auf der Basis von hypothetischen Konstellationen geführt werden.