Streit um Videobeweis: Selber Wölfe beklagen mangelnde Transparenz des DEB

Die Selber Wölfe haben zwar ihren Widerspruch zurückgezogen, zeigen sich im Nachgang jedoch enttäuscht über die Vorgehensweise des Deutschen Eishockey-Bundes. Der Vorwurf: Der Verband hat sich weder an versprochene Zugeständnisse gehalten noch den Vorfall transparent aufgearbeitet oder übliche Kommunikationswege eingehalten.
Die bisherige Berichterstattung zum Thema:
DEB nimmt Stellung zum Videobeweis im Spiel Deggendorfer SC – Selber Wölfe
Selber Wölfe legen Widerspruch gegen DEB-Entscheidung ein – DSC: „Keine technischen Probleme“
Das ist die Erklärung der Selber Wölfe im Wortlaut:
Im Oberliga-Hauptrundenspiel des Deggendorfer SC gegen die Selber Wölfe erzielte der Selber Erik Nemec in der siebten Spielminute einen vermeintlichen Treffer zum 0:1. Dieser Treffer wurde auf dem Eis von den Unparteiischen nicht als solcher erkannt. In der nächsten Spielunterbrechung begaben sich die beiden Hauptschiedsrichter regelkonform zum Videobeweis, um die strittige Szene zu überprüfen. Nach kurzer Zeit kamen die Schiedsrichter zurück aufs Eis, bestätigten ihre Entscheidung auf dem Eis und ließen den Stadionsprecher durchsagen, dass kein regulärer Treffer erzielt wurde, da der Puck zu keiner Zeit in vollem Umfang die Torlinie überquert habe. Diese Entscheidung löste bei allen Zuschauern, die das Spiel im Livestream verfolgten, Verwunderung aus. Denn auf diesen Bildern sah man eindeutig, dass die Scheibe vom hinteren Torgestänge wieder aufs Eis zurückgeprallt war und somit ein regulärer Treffer vorlag. Diese Information breitete sich auch in der Deggendorfer Arena aus wie ein Lauffeuer, was die Gemüter auf Selber Seite verständlicherweise zum Siedepunkt brachte.
Die Selber Wölfe legten direkt nach Spielende Protest gegen die Spielwertung ein. Beide beteiligten Klubs sowie die Schiedsrichter gaben ihre Stellungnahmen ab. Sechs Tage nach diesem Vorfall gab der DEB eine Stellungnahme ab, die aufgrund ihrer Formulierung in den Medien scharf kritisiert wurde. Der Verband war zum Fazit gekommen, „dass im Videobeweis den Schiedsrichtern der Torschuss der Spielzeit 13:35 aus technischen Gründen nicht gezeigt werden konnte“. Gegen diese Entscheidung legten die Selber Wölfe fristgerecht Widerspruch ein. Beim Widerspruch ging es den Wölfen ausdrücklich nicht primär um die Spielwertung oder um eine Neuansetzung der Partie, sondern vielmehr um eine transparente Aufarbeitung des Vorfalls im Sinne des Sports und der Zuschauer. Darüber hinaus sollten Maßnahmen abgeleitet werden, um solche Fehlentscheidungen künftig zu verhindern.
Mit Einreichung des Widerspruchs wurde ein Verfahren vor dem Spielgericht eingeleitet. Im Rahmen dessen wurde den Selber Wölfen am 11. Februar durch den Vorsitzenden, Herrn Hans-Jürgen Rutsatz, angeraten, ihren Antrag zurückzuziehen. Der Vorsitzende erklärte, dass vor Beginn der Playoffs ohnehin nicht mit einer Entscheidung zu rechnen sei. Zudem sei eine Veränderung der Tabellenkonstellation zugunsten der Selber Wölfe sehr unwahrscheinlich und es bestehe ein Kostenrisiko. Aufgrund dieser Argumentation entschieden sich die Verantwortlichen, den Antrag zurückzuziehen. Bestärkt wurden die Porzellanstädter noch durch die Zusage, dass eine öffentliche Stellungnahme zu den Geschehnissen erfolgen sollte. Nach der Rücknahme des Antrags erhielten die Selber Wölfe zunächst keinerlei Rückmeldung mehr. Vielmehr erfuhren die Verantwortlichen am späten Abend des 23. Februar aus der Presse, dass das Verfahren eingestellt worden sei. Erst auf schriftliche Nachfrage übermittelte der Ligenleiter des DEB, nicht das Sportgericht, kommentarlos einen auf den 24. Februar datierten offiziellen Beschluss des Sportgerichts.
Die Selber Wölfe zeigen sich in höchstem Maße enttäuscht vom Verhalten des DEB. Bei den Porzellanstädtern hat sich der Eindruck verfestigt, dass der Verband in diesem Fall den Mantel des Schweigens über vorhandene Missstände legen möchte. Wenn der DEB nicht für Transparenz sorgt, obwohl dies mit dem Vorsitzenden des Sportgerichtsverfahrens vereinbart wurde, sehen sich die Selber Wölfe verpflichtet, dies aus ihrer Sicht darzustellen:
Die Begründung der Ablehnung des Protests durch den DEB ist in Frage zu stellen. Dass die strittige Szene den Schiedsrichtern im Videobeweis aus technischen Gründen nicht gezeigt werden konnte, wurde nach dem Spiel von keiner der beteiligten Parteien so zu Protokoll gegeben. Vielmehr sah sich der Deggendorfer SC, nachdem er Kenntnis vom Widerspruch der Selber Wölfe erlangte, veranlasst, eine öffentliche Stellungnahme mit folgendem Wortlaut abzugeben: „Der Deggendorfer SC wird innerhalb der vom Spielgericht gesetzten Frist eine Stellungnahme abgeben. Darin wird der Club darlegen, dass aus seiner Sicht weder durch den Deggendorfer SC noch durch dessen Mitarbeiter ein Fehlverhalten vorgelegen hat und dass am Spieltag keine technischen Schwierigkeiten bestanden haben.“
In der Begründung des DEB ist weiterhin sehr detailliert und größtenteils mit Zeitangaben aufgeführt, wie sich die Dinge rund um den vermeintlichen Treffer zugetragen haben. Wichtige Informationen, die zu einer lückenlosen Aufklärung der Vorkommnisse beitragen, wurden allerdings nicht erwähnt. Folgende Fakten fehlen:
• Die Zeitdauer, die sich die Schiedsrichter für die Sichtung des Videomaterials genommen haben.
• Dass in Deggendorf alte Technik für den Videobeweis verwendet wird und somit nicht alle Perspektiven, die den Livestream-Zusehern gezeigt werden, für den Videobeweis zur Verfügung stehen. Diese wichtige Information hatte Ligenleiter Jonas Schwarzfischer mit Dennis Schwalm, einem der Moderatoren im Podcast „Blueline – Die Eishockeyshow“ geteilt, wie dieser in Folge 12 vom 2. Februar bestätigte.
• Dass die Schiedsrichter in Deggendorf beim Videobeweis voll den Zuschauern ausgesetzt sind und ihnen keinerlei Möglichkeit zum Rückzug oder irgendeine Art der Abschirmung angeboten wird.
Darüber hinaus haben die Selber Wölfe ihren Widerspruch am 16. Februar unter der Prämisse zurückgezogen, dass das Gericht transparent zu den Vorfällen in der Öffentlichkeit Stellung bezieht. Dies ist bis heute nicht geschehen. Auf Nachfrage vom 24. Februar erhielten die Selber Wölfe von Ligenleiter Jonas Schwarzfischer die Aussage, dass hierzu nichts Weiteres mehr veröffentlicht werde.
Des Weiteren zeigen sich die Selber Wölfe äußerst irritiert über das Kommunikationsverhalten des DEB. Auf den schriftlichen Widerruf erhielten die Selber Wölfe keinerlei Reaktion seitens des Spielgerichts oder des DEB und mussten am 23. Februar aus der Presse entnehmen, dass das Verfahren eingestellt wurde. An diesem Tag erklärte Tatjana Eichele aus dem Team für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DEB auf Nachfrage gegenüber der Frankenpost: „Der Feststellungsantrag beim DEB-Spielgericht wurde seitens der Selber Wölfe GmbH zurückgezogen. Das Ergebnis des Spiels vom 30. Januar 2026, mit dem Endstand von 5:1 zugunsten des Deggendorfer SC, bleibt somit bestehen.“ Erst auf Anfrage durch die Selber Wölfe übermittelte der Ligenleiter des DEB, und nicht das Sportgericht selbst, den auf den 24. Februar datierten Beschluss des Sportgerichts.
Somit hat der DEB unabgestimmt Informationen an die Presse herausgegeben und damit dem offiziellen Beschluss des Sportgerichts vorgegriffen.
Die Selber Wölfe fordern den DEB auf, den Vorfall öffentlich und maximal transparent aufzuarbeiten. Der Verband muss darüber hinaus seiner organisatorischen Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass
- an allen Oberliga-Standorten ein einheitlicher technischer Standard zum Videobeweis gewährleistet ist,
- die Schiedsrichter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des Videobeweises maximal (je nach örtlichen Gegebenheiten durch Blickschutzmaßnahmen bis hin zu einem separaten Raum) von äußerer Einflussnahme abgeschirmt werden,
- die Schiedsrichter regelmäßig im Umgang mit dem Videobeweis geschult werden.













