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Regelungen für 2024/25

Oberliga: Weiterhin drei Kontingentspieler – unter einer Bedingung

Lesedauer: 2 Minuten
(Foto: dpa)

​Noch hat es der Deutsche Eishockey-Bund nicht selbst veröffentlicht, aber nach einem Treffen mit den Vereinen steht fest, dass auch in der kommenden Oberliga-Saison drei Kontingentspieler pro Team erlaubt sein werden – allerdings unter einer Bedingung.

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An sich hatte der DEB geplant, die Anzahl der ausländischen Spieler in der dritten Spielklasse, die er selbst in einem Schreiben für die Clubs als „professionelle Liga mit größtmöglichem Ausbildungscharakter für Nachwuchsspieler im Seniorenbereich“ definiert, auf zwei zu reduzieren. Allerdings hatten sich viele Oberligisten dagegen ausgesprochen. Daher gilt nun folgende Regelung für die Saison 2024/25: Ein Oberliga-Verein darf einen dritten transferkartenpflichtigen Spieler einsetzen, dann wird aber eine Ausgleichszahlung von 5000 Euro fällig. 80 Prozent dieser Förderzahlungen fließen in den Nachwuchsförderungsfonds des DEB. 20 Prozent der genannten Gebühr „werden zu gleichen Teilen unter den Oberligisten verteilt, die in der kompletten Saison nur maximal zwei transferkartenpflichtige Spieler gleichzeitig eingesetzt haben“, wie es in der Präsentation des DEB heißt.

In der Saison 2024/25 dürfen Oberligisten in einem Spiel maximal 14 Spieler einsetzen, die über 23 Jahre alt sind. 2025/26 werden es 13 und ab 2027/28 dann zwölf Spieler sein. Darüber hinaus führt der DEB eine „Local Player“-Regelung ein. Das ist in der Präsentation des DEB wie folgt formuliert: „Spieler, die drei aufeinanderfolgende Spielzeiten im selben Verein gespielt haben, sowie zwei Jahre im Verbandsgebiet des DEB (für Tilburg gilt der niederländische Verband) im Nachwuchs gespielt haben, zählen ab der vierten Saison als „Standort Spieler“ (Local Player) und sind im Sinne der Nachhaltigkeit von der Altersregelung befreit, solange sie für diesen Verein spielen. Bei einem Wechsel erlischt ihr ‚Standort-Spieler-Status‘, kann aber an einem neuen Standort nach drei Jahren einmalig erneut erworben werden.“ 

Außerdem wird die Regelung, wann Förderlizenzspieler nach dem Ende der Hauptrunde – sprich in den Play-offs – weiterhin eingesetzt werden dürfen, verändert. Bislang erlosch die Spielgenehmigung, wenn der betreffende Spieler weniger als zehn Spiele für den Oberligisten absolviert hatte. Ab sofort erlischt sie nur noch, wenn der „Föli-Spieler“ weniger als sechs Partien beim Oberligisten bestritten hat.

Oberligisten, die ab 2024/25 nicht mindestens einen Stern im Zertifizierungsprogramm des DEB erreicht haben, müssen eine Ausgleichszahlung leisten. Ab 2025/26 sind zwei Sterne notwendig. Für mögliche Aufsteiger gibt es die Regelung, dass sie in ihrem ersten Jahr von der „Sterne-Vorschrift“ befreit werden können. 

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