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Doping-Ärger: Keine Spielsperre für Florian BuschBerlin, 3.Dezember 2008
Das vom DEB gefällte Urteil um den Doping-Ärger von Florian Busch, welcher im Januar 2008 zunächst eine Dopingprobe verweigerte, diese aber zwei Stunden später nachholte, hat weiter Bestand. Die entschied das ad-hoc-Schiedsgericht des DOSB. Busch muss 5000 Euro Strafe an eine gemeinnützige Organisation zahlen, sowie 56 Stunden Betreuung im Eisbären-Nachwuchs leisten. Florian Busch (Foto by City-Press) zu der Entscheidung:"Natürlich bin ich froh über die Entschiedung des Schiedsgerichts und ich hoffe, dass die ganze Sache damit vorbei ist. Der Fehler, das will ich nochmals sagen, lag bei mir und war eine bittere Lehre für mich. Ich möchte mich jetzt wieder voll und ganz aufs Eishockey konzentrieren." Hier die Medienerklärung zu der Entscheidung des ad-hoc Schiedsgerichts des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB): Medienerklärung Das Ad-hoc-Schiedsgericht des DOSB bestehend aus
Dr. Stephan Netzle, Vorsitz (Zürich ), Dr. Franz Steinle, Stuttgart und Prof.
Dr. Ulrich Haas (Zürich), hat am 28. November 2008 in Frankfurt eine
nicht-öffentliche Anhörung durchgeführt und die Klage der WADA mit heutigem
Schiedsspruch abgewiesen. weitere Schlagzeilen 30.Juli 2010 29.Juli 2010 28.Juli 2010 Maurizio Mansi neuer Co-Trainer beim DEL-Club EHC München Ex-Nationalspieler Joseph Heiß bleibt auch in der DEL Co-Trainer... |
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