Zwei Aufsteiger aus Bayern

„Der Bayerische Meister und der Vizemeister haben das Recht, sich um den Aufstieg in die Oberliga Süd zu bewerben. Übt einer der Vorgenannten dieses Recht, aus welchen Gründen auch immer, nicht aus, so geht das Bewerbungsrecht an den Drittplatzierten, und wenn dieser sich nicht bewirbt, an den Viertplatzierten der Bayerischen Meisterschaft über. Weitere Nachrücker sind nicht vorgesehen. Diese Regelung gilt nur für die Saison 2012/2013“, heißt es dazu in der Modus-Erläuterung des Verbandes.