DEB und BEV stellen Weichen für die Zukunft – Engagement der Vereine gefragtMeldeschluss in den Oberligen
(Foto: dpa)So haben sich beide Verbände noch einmal intensiv mit dem EHC Klostersee und dem EHC Königsbrunn ausgetauscht, um die Möglichkeiten einer (weiteren) Teilnahme am Oberliga-Spielbetrieb auszuloten. Diese ist für beide Vereine nach eigener Aussage in der Saison 2023/24 allerdings nicht möglich.
DEB-Vizepräsident Marc Hindelang (Verantwortungsbereich LEV/Oberligen): „Für die Zeit danach sind aber wichtige Perspektiven besprochen worden. So würde der EHC Klostersee sich gerne als Ausbildungsstandort für junge Spieler etablieren, die man durch Einsätze in der Oberliga ans Profi-Eishockey heranführen könnte. Hierzu muss aber erst ein tragbares Konzept aufgesetzt werden und in der Folge Gespräche mit potenziellen Kooperationspartnern geführt werden. Vor diesem Hintergrund gibt der DEB den EHC für den Landesverband frei, wodurch es dem BEV freisteht, den Verein in die Bayernliga aufzunehmen.“
Beim EHC Königsbrunn liege das Problem darin, dass Spieler des aktuellen Kaders den Aufstieg in die Oberliga nicht mitgehen wollen und können, was weitere Investitionen nach sich ziehen würde, die der Verein aktuell nicht leisten könne, um sportlich konkurrenzfähig zu sein. Deshalb begrüßt der DEB umso mehr die Meldung des Stuttgarter EC, der als zwölfter Verein an der Oberliga Süd teilnehmen möchte, nachdem er vom Verband die Chancen und Möglichkeiten des Spielbetriebs aufgezeigt bekommen hat.
Marc Hindelang sagt dazu: „Der Sport ist nicht immer kalkulierbar und es gilt auch Lizenzierungsfragen zu beachten, weshalb auch Anpassungen der Durchführungsbestimmungen notwendig sein werden. Sowohl der BEV, als auch der DEB, sind sich darüber einig, dass eine Bestrafung für Nicht-Aufstieg nicht zeitgemäß ist, sondern eher der Kreis potenzieller Nachrücker erweitert werden solle. Diese Prozesse sollen nun im weiteren ständigen Austausch nachhaltig angeschoben werden.“
Frank Butz (Eishockeyobmann Bayerischer Eissport-Verband): „Wir sprechen uns weiter sehr dafür aus, dass ein Meister sein Aufstiegsrecht wahrnehmen sollte. Das ist auch für die Integrität des Wettbewerbs der Bayernliga wichtig. Schlussendlich sind auch die Vereine, die um den Titel spielen, gefordert, sich wirtschaftlich und strukturell so aufzustellen, diesen Schritt gehen zu können. Dies gilt nach unserer Auffassung auch für die Vereine in Baden-Württemberg, die ebenfalls für die Oberliga Süd in Frage kommen. Die Eishockeykommission hat sich eingehend und ausführlich mit den aufgekommenen Fragen beschäftigt und sieht bei einer anderslautenden Entscheidung, zur Aufnahme des EHC Klostersee in den Landesverband, die weitere Entwicklung der sehr guten Nachwuchsarbeit gefährdet. Zudem sehen wir uns in der Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedsvereinen zur nachhaltigen Standortsicherung. Der Verzicht des EHC Königsbrunn und ein daraus resultierendes Verbot erscheint uns nicht mehr zeitgemäß und gerade an der Schnittstelle zum Profispielbetrieb der Oberliga kontraproduktiv. Zudem würde im Abstiegskampf eine sportlich überqualifizierte Mannschaft dem Wettbewerb eher schaden.“
Neben dem Stuttgarter EC haben zwölf Teams aus der Oberliga Nord sowie elf Teams aus der Oberliga Süd ihre Meldung zum Oberliga-Spielbetrieb 2023/24 abgegeben. Neben dem sportlichen Absteiger EG Diez-Limburg und den insolvenzbedingt ausgeschiedenen Crocodiles Hamburg hat sich ebenso der Krefelder EV 81 dazu entschieden, nicht am Spielbetrieb der Oberliga Nord zur kommenden Saison teilzunehmen.