Protest abgewiesen: „Spiel 6“ am Dienstag in Grafing

Am späten Montagabend hat das Gremium den Protest der Tölzer Löwen zurückgewiesen, die prüfen lassen wollten, ob der Spielabbruch auf höhere Gewalt zurückzuführen ist oder nicht. Wäre dem nicht so, hätte dem EHC Klostersee nicht nur eine 0:5-Wertung für Spiel vier gedroht, sondern damit auch das sofortige Ausscheiden aus der Serie. Allerdings hat sich das DEB-Spielgericht gar nicht mit der Frage der höheren Gewalt beschäftigt, sondern in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass sich beide Vereine sofort nach Spielende auf das weitere Vorgehen geeinigt hatten.
Das sah vor: Der Serienstand blieb unverändert beim 2:1 für Klostersee. Auch Spiel fünf fand wie geplant am Sonntag in Bad Tölz statt. Sollten die Löwen ausgleichen – was geschehen ist – würde das entscheidende Spiel am Dienstag, 19. April, 20 Uhr in Grafing stattfinden; sozusagen als Nachholspiel für die abgebrochene Partie. Hintergrund des Abbruchs war, dass die Eismaschine beim Aufbereiten der Fläche nach der regulären Spielzeit (Spielstand 3:3) ein Loch ins Eis gerissen hatte, das nicht mehr zu schließen war.
Bereits vor der Verhandlung hatten sowohl Oliver Seeliger als Ligenleiter der Oberliga als auch beide Vereine auf Rechtsmittel, Formen und Fristen verzichtet und sich mit einem schriftlichen Verfahren einverstanden erklärt. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Seeliger begrüßte die Entscheidung: „Ich denke, das ist im Sinne des Sports.“