Nachprüfungsverfahren wird wieder aufgenommenKeine Einigung in NRW

Es bleibt dabei: Eine wirkliche Einsicht seitens des Landes-Eissport-Verbandes NRW im Streitfall um die Sperren gegen die Senioren- und Nachwuchsteams des EV Duisburg, Herner EV und der Moskitos Essen ist offenbar nicht gegeben. In einer Pressemitteilung erklärte der LEV NRW, dass das wie berichtet für rund eineinhalb Wochen ausgesetzt Nachprüfungsverfahren wieder aufgenommen werde, da auf einen Kompromiss seitens der Vereine und des Deutschen Eishockey-Bundes nicht eingegangen worden sei.
So heißt es in der LEV-Mittelung: „Während der Verhandlung war der Eindruck entstanden, die Vereine wären durch den DEB dahingehend getäuscht worden, dass sie sich mit den Nachwuchsmannschaften zwar beim DEB anmelden sollten, die Meldungen aber an den LEV NRW weitergegeben würden. Deshalb brachte der LEV NRW folgenden Vorschlag ins Spiel: Verzicht auf die ausgesprochenen Sperren, Freigabe der drei Seniorenmannschaften für die DEB-Oberliga Nord, Rückkehr der jeweiligen Nachwuchsmannschaften in den Spielverkehr des LEV NRW, analog zur der Ligenbildung, die am 10. Mai 2015 mit Zustimmung des DEB-Sportdirektors Ernst Höfner in Dortmund erfolgte.“
Aus dem Kreis der Vereine war zunächst einmal Verblüffung auszumachen, da Stillschweigen über das weitere Vorgehen vereinbart worden sei. Außerdem scheint es nach Sicht der Vereine so zu sein, dass eben nicht der LEV NRW, sondern die Vereine diesen Kompromissvorschlag überhaupt erst ins Spiel gebracht haben. In der Mitteilung des Verbandes heißt es weiter, dass es keinerlei Reaktionen seitens der Vereine oder des DEB bis zum Ende einer Frist am Montag, 13. Juli, gegeben habe. Aus Vereinskreisen verlautet aber, dass sich der gemeinsame Anwalt der Vereine beim LEV NRW gemeldet habe, mit der Information, dass auf den Kompromissvorschlag nicht eingegangen werde, da ein Kooperationsvertrag zwischen dem DEB und dem LEV NRW derzeit offenbar kaum im Bereich des Denkbaren liegt. Hier hat der DEB offenbar kein Interesse mehr, da der LEV NRW in einer Mitteilung vom 8. Juli die neue Gebührenordnung angreift. So heißt es in dieser Mitteilung: „Während die neue Satzung des DEB mittlerweile rechtskräftig ist, wurde die neue Gebührenordnung mit dem eindeutigen Vorbehalt beschlossen dass die Landeseissport-Verbände bis zum 01.09.2015 das Recht haben ihre Zustimmung zu widerrufen, sofern die jeweiligen Mitgliederversammlungen dieser Zustimmung widersprechen. Damit relativiert sich die seitens des DEB immer wieder gerne vorgebrachte Argumentation, die Gebührenordnung sei einstimmig, also auch mit den Stimmen des LEV NRW, verabschiedet worden.“
Dass es ohne Kooperationsvertrag zwischen DEB und LEV NRW – auch in Bezug auf diese Streitigkeiten – aber keine Möglichkeit für die drei Ruhrgebietsvereine gibt, auf diesen Kompromissvorschlag einzugehen, liegt auf der Hand. Es bleibt dabei: Duisburg, Essen und Herne sitzen als DEB-Vereine, die einen Rechtsstreit mit dem LEV NRW führen, derzeit zwischen den Stühlen.
Das ständige Schiedsgericht des DEB hatte bereits den Antrag auf eine einstweilige Verfügung der Sperren im DEB-Bereich zurückgewiesen. Zudem hatte der DEB angekündigt, die Nachwuchsligen für die betroffenen Vereine zu organisieren. Da es nicht mehr allzu lange dauert, bis das Eistraining in den verschiedenen Clubs aufgenommen wird, wird es wohl zur Bildung dieser DEB-Nachwuchsligen kommen müssen.
UPDATE: In einer weiteren Mitteilung nach Veröffentlichung dieses Hockeyweb-Artikels spricht der LEV NRW von einem „bedauerlichen sachlichen Fehler“. Ursprünglicher hatte der Landesverband gemeldet, die Vereine hätten sich bis zum Ablauf der Frist nicht gemeldet. Nun heißt es, dass der Anwalt der Vereine „kurz vor Ablauf der Beratungsfrist die angedachte vergleichsweise Regelung für gescheitert“ erklärt habe.