DEB-Spielgericht weist Antrag von LEV NRW abOberliga-Zulassung für Essen, Duisburg und Herne rechtens
(Foto: Imago)Die Position des Deutschen Eishockey-Bundes wurde in der Auseinandersetzung mit dem Landeseissport-Verband Nordrhein-Westfalen (LEV NRW) um den Spielbetrieb der Oberliga Nord unter dem Dach des DEB nun auch vom DEB-Spielgericht bekräftigt und der Antrag des LEV NRW auf Nicht-Zulassung der Vereine ESC Moskitos Essen, EV Duisburg und Herner EV zurückgewiesen.
Wie das DEB-Spielgericht festgestellt hat, ist der Antrag des LEV NRW unbegründet, denn der DEB hat die Vereine völlig satzungskonform und rechtmäßig zum Oberliga-Spielbetrieb zugelassen.
DEB-Präsident Franz Reindl erklärte: „Wir freuen uns, dass das Spielgericht unsere Entscheidung im Sinne des Sports bestärkt hat und der Oberliga-Spielbetrieb ungestört fortgesetzt werden kann.“