Crocodiles Hamburg dürfen nicht an den Play-offs teilnehmenFolgen der angekündigten Planinsolvenz

Eine Überraschung ist dies nicht, da die Durchführungsbestimmungen des DEB in diesem Punkt glasklar sind. Im Punkt 1.6.5 heißt es: „Clubs, die während der laufenden Saison eine geplante Insolvenz (Planinsolvenz) beantragen und im Rahmen dieses Antrages einen Vorschlag für ein Insolvenzplanverfahren (Insolvenzplan) vorlegen, können weiterhin am Spielbetreib teilnehmen. […]Entsprechende Clubs haben nicht das Recht an den Aufstiegs-Play-offs zur DEL2 der jeweils laufenden Saison teilzunehmen.“
Ähnliches gilt auch für den SC Riessersee in der Oberliga Süd, der nach dem wirtschaftlich bedingten Abstieg aus der DEL2 nicht an den Play-offs teilnehmen kann, sondern an der Qualifikationsrunde mit den Bayernligisten teilnehmen muss.
Für die übrigens Clubs gilt: „Sollte sich ein Club sportlich für die Teilnahme an den Play-offs qualifiziert haben, so wird er in der Abschlusstabelle auf den ersten nicht zu den Play-offs berechtigenden Plätzen gesetzt, die dann vor ihm stehenden Clubs werden eine Position in der Tabelle hoch gesetzt, bis die entstandene Lücke geschlossen ist.“ Heißt also: Erreichen die Crocos sportlich die Play-offs, wonach es aussieht, werden sie danach auf den elften Rang gesetzt, der Rest rückt auf.
Eine Zukunft hat der Verein dennoch, da bei einer Planinsolvenz die Rettung das klare Ziel ist. So heißt es im genannten Punkt der Durchführungsbestimmungen weiter: „Entsprechende Clubs, bei denen eine Planinsolvenz läuft oder erfolgreich abgeschlossen worden ist, können sich in der Folgesaison wieder für die Teilnahme an der Oberliga Nord bewerben, sofern sie die sportliche Qualifikation für diese erbracht haben.“ Dass in diesem Fall die GmbH und nicht der eingetragene Verein betroffen ist, macht keinen Unterschied: „Diese Regelung gilt ebenfalls für den Fall, dass ein an der Oberliga Nord teilnehmender Verein sich bei der Abwicklung seines Senioren-Spielbetriebes einer Kooperation mit einem Dritten (z.B einer Kapitalgesellschaft) bedient und dieser Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder für den von einem Gläubiger ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.“