Kassel droht ein Punktabzug

„Laut Aussage des LEV NRW hätten zum Zeitpunkt der betreffenden Spiele die Athletenerklärungen (Anti-Doping-Erklärung) der Spieler Dennis Klinge und Stefan Heinrich dem Verband nicht vorgelegen, was gemäß der Durchführungsbestimmungen des LEV NRW jedoch zwingend erforderlich ist, damit der Spieler spielberechtigt ist. Die Kassel Huskies haben eben diese Erklärungen, nachdem besagte Spieler (auch Julian Meyer) ihre Tryout-Zeit für die erste Mannschaft erfolgreich absolviert hatten und zudem bekannt war, dass unser Spieler Semen Glusanok auf Grund einer Verletzung an den ersten beiden Spieltagen nicht zur Verfügung steht, sofort per Post an den LEV NRW geschickt. Eine solche Athletenerklärung ist bei 1b-Spielern grundsätzlich nicht erforderlich, sie wird es jedoch dann, wenn ein 1b-Spieler in der Oberliga zum Einsatz kommt bzw. kommen soll“, erklärten die Huskies. Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Der Einwurf der Unterlagen erfolgte nachweislich (Die Sendung ist im Postbuch der KEBG vermerkt, zusätzlich erfolgte der Einwurf der Unterlagen vor Zeugen, da der Geschäftsführer der KEBG sich zu diesem Zeitpunkt gemeinsam mit dem Marketingleiter auf dem Weg zu einer Besprechung befand) am Dienstag, 27. September. Sowohl der Geschäftsführer als auch der Marketingleiter der KEBG erklären sich dazu bereit, entsprechende eidesstattliche Versicherungen abzugeben. Warum die Unterlagen betreffend der drei Spieler offenbar nicht beim LEV NRW eingegangen sind, ist uns ein Rätsel, denn bislang hat es keinerlei Probleme bei dem Versand der Unterlagen gegeben. Wir machen dem LEV NRW allerdings auch keinerlei Vorwürfe, denn hier liegt offenbar schlichtweg eine Verkettung unglücklicher Umstände vor.“
Sollte es tatsächlich zum Punktabzug kommen, wollen die Huskies dagegen Einspruch einlegen. „Bestätigt das Schiedsgericht die Auffassung des LEV NRW, so werden die Kassel Huskies dieses Urteil selbstverständlich akzeptieren, allerdings würde sich bei einer Bestätigung der Entscheidung für uns die Frage stellen, wie in Zukunft zu beweisen sein soll, dass entsprechende Unterlagen die Geschäftsstelle vollständig und rechtzeitig verlassen und den Verband erreicht haben. Gemäß der Statuten sowie der Aussage des LEV-NRW dürfen solche Unterlagen weder gemailt noch gefaxt werden, sie müssen dem Verband im Original zugehen. Eine Entscheidung zum Nachteil hätte für die Kassel Huskies zur Folge, dass man jedwede Unterlagen nur noch persönlich beim LEV einreichen könnte, um wirklich auf Nummer sicher zu gehen.“