Christoph Niering ist Essens vorläufiger Insolvenzverwalter

Mittlerweile drängt die Zeit. Zwar hat ESC-Chef Joachim Herden in einem Video auf der Homepage und in der Lokalpresse seine Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass Verfahren schnell beenden zu können – allerdings ist das auch nötig. Das zeigt ein Blick in die Durchführungsbestimmungen zur Oberliga-Endrunde des Deutschen Eishockey-Bundes. Dort heißt es in Punkt 1.6.4 zu diesem Fall:
„Clubs, die während der laufenden Saison einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen oder für die von einem Gläubiger ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, können an den Spielen der Endrunde und der Aufstiegs-Play-Offs zur 2. Bundesliga nicht teilnehmen, sofern der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht vor Beendigung der jeweiligen aktuell gespielten Runde zurückgenommen wird und/oder das Insolvenzverfahren nicht fortgeführt wird, d.h. Erledigung ohne Eröffnungsbeschluss bzw. Nichteröffnungsbeschluss findet. Solche Clubs werden nach Abschluss der jeweiligen Runde auf den letzten Tabellenplatz gesetzt bzw. stehen als Verlierer/Ausscheider der jeweiligen Runde fest und den Clubs, bei denen durch das Ausscheiden Spiele entfallen, ist Schadensersatz zu leisten. Eine sportliche Qualifikation für die Oberliga, an deren Spielbetrieb teilgenommen wurde, besteht nicht mehr, d.h. diese Clubs können sich für die kommende Saison nur für einen Spielbetrieb unterhalb der Oberliga des für sie zuständigen LEV bewerben.“
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