Kontroll-Ausschuss beantragte Geldstrafen und TätigkeitsverboteKlarstellung

1. Der DEB hat in dem zitierten Schreiben den Eissport-Verband NRW e.V. angeschrieben und sich an Herrn Sorge in seiner Eigenschaft als Präsident des Verbandes gewandt.
2. Die Geldstrafen und Tätigkeitsverbote wurden durch den Kontroll-Ausschuss des Eissport-Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V. beantragt aufgrund einer Anzeige des Präsidenten. Der Kontroll-Ausschuss ist ein Rechtsorgan des Eissport-Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V.; die Mitglieder des Kontroll-Ausschusses werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Eine Weisung wurde dem Kontroll-Ausschuss nach Mitteilung des Präsidenten des Eissport-Verbandes NRW e.V. nicht erteilt.