Schweiz: Grundsatzentscheid über Transferregelungen
Schweiz: Die 14 Award-GewinnerDie schweizer NLA- und NLB-Klubs haben einen Grundsatzentscheid über die zukünftige Transferregelung getroffen. Mit nur je einer Gegenstimme und Enthaltung wurde das Konzept der Arbeitsgruppe Clubwechsel um Markus Graf (SCL Tigers) angenommen. Stimmen für die bisherige, als veraltet geltende Regelungen waren in der klaren Minderheit.
Das neue Reglement, dessen Einführung für die Saison 2006/07 geplant ist, sieht den Übergang von Ablösesummen zu Ausbildungsentschädigungen vor, wie dies im Sport seit dem „Bosman-Urteil“ im Fussball diskutiert wird. Die Schweiz wird durch die Bilateralen Verträgen mit der EU ebenfalls von diesem EU-Urteil betroffen.
Die wichtigsten Änderungen sollen nachfolgend erläutert werden, wobei das vorliegende Konzept weiterentwickelt werden könnte und damit noch nicht bindend ist. Clubwechsel sind ähnlich geregelt, neu sollen Kündigungsmöglichkeiten eines Spielers genauer definiert werden. Bei ungerechtfertigter Kündigung sind Entschädigungen von bis zu 500'000 Franken (NLB 200'000, Amateurliga maximal 50'000) vorgesehen – zusätzlich zu den Ausbildungsentschädigungen. Zu bezahlende Summen sollen künftig komplexer und mit Hilfe der Informatik berechnet werden, als Funktionselemente umfassen sie Spiele der A- und U20-Nationalmannschaften, NLA, NLB und 1. Liga. Die Berechnungen erfolgen aufgrund des Spieleralters, von Spielen in den erwähnten Ligen und Länderspiele sowie von der Spielerkategorie und der Liga. Auch ausländische Spieler unterliegen neu Ausbildungsentschädigungen innerhalb der Schweiz.
Die markanteste Änderung ist jedoch, wohin die Lizenzkosten des lizenznehmenden Clubs fließen. Neu geschieht dies an jene Clubs, welche an der Ausbildung des Spielers ab dessen 11. bis zum 22. Lebensjahr beteiligt waren. Der Anteil an der Ausbildung wird in Form von Ausbildungspunkten geregelt, am meisten werden sie im Alter von 17 bis 19 Jahren vergeben. Weitere Punkte gibt es für einen Club, wenn er von seinem Club aus das Kriterium Nationalspieler erfüllt. Der Lizenznehmer hat dann die Lizenzkosten an eine Clearingstelle zu überweisen, welche den Geldbetrag an die an der Ausbildung des Spielers beteiligten Clubs gemäß den Ausbildungspunkten verteilt. Damit können neu auch kleinere Clubs, welche an der Ausbildung eines Stars beteiligt waren, während der ganzen Spielerkarriere entschädigt werden. Bislang entstand der größte „Mehrwert“ bezüglich Ablösesumme beim Übergang vom Junior zum Nationalliga-Spieler. Ausbildungspunkte können außerdem unter den Clubs der National- und Amateurliga gehandelt werden.
Gleichzeitig würden sich auch die eishockey-technischen Staatsangehörigkeiten ändern. Dies vor allem bezüglich der Bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, welche vorsehen, dass EU-Bürger den Schweizern auf dem Arbeitsmarkt gleichgesetzt werden. Im Sinne eines Übergangs dürfen deshalb NLA-Clubs für die Saison 2004/05 einen zusätzlichen EU-Ausländer einsetzen, für 2005/06 deren zwei, wobei dagegen ein Antrag von Fribourg angekündigt wurde. Für 2006/07 scheint man davon auszugehen, dass die Einsatzbeschränkungen von Spielern aus dem EU-Raum – der neu auch unter anderem Tschechien, die Slowakei und Lettland umfasst – ganz wegfallen. Das heißt EU-Spieler wären Schweizer Spielern gleichgesetzt. Strenger werden soll dafür der Status der „Lizenz-Schweizer“: Nach dem neuen Konzept soll man den Status „Ausländer mit Schweizer Lizenz“ nicht einfach mit einer Erstlizenzierung in der Schweiz erhalten, sondern muss zusätzlich und bis zum 19. Lebensjahr während drei Saisons mit mindestens 15 Meisterschaftsspielen von einem Schweizer Club lizenziert gewesen sein – ansonsten gälte man als Ausländer. Neu ist dafür der spezielle Status „Grenzgänger“ vorgesehen, wie es diesen in anderen Sportarten gibt. Grenzgänger, welche noch genauer zu definieren sind, könnten damit eine Schweizer Lizenz erhalten. (hockeyfans.ch)