Maximal drei Ersatzspieler sind erlaubt

Am Freitag, dem 16. Dezember, informierte der Weltverband IIHF die nationalen Verbände, dass das IOC dem IIHF-Wunsch entsprochen hat, nach welchem die am Olympischen Eishockeyturnier der Männer teilnehmenden Teams die Gelegenheit haben, im Falle von Verletzungen, wie während des Turniers auftreten, bis zu drei Spieler nachzunominieren. Jeder Verletzung muss sowohl der medizinischen Abteilung des IIHF als auch der medizinischen Kommission des IOC bekannt gegeben werden. Jeder Ersatzspieler hat auf jener Liste zu stehen, die bis zum 24. Oktober eingereicht werden musste. Der Vorschlag wurde vom IIHF auf Grund zahlreicher Bitten von Spielern eingereicht, da das Verletzungsrisiko wegen Anhäufung der Spiele (fünf Vorrundenpartien innerhalb sieben Tage) sowohl bei den Olympischen Spielen als auch in den komprimierten nationalen Spielplänen überdurchschnittlich erhöht ist.
Folgende Regeln gelten für Spieler, die auf Abruf für derartige Fälle bereit stehen:
sie dürfen mit dem Team an den olympischen Stätten trainieren;
sie genießen keine anderen olympischen Privilegien, bevor nicht der „Ersatzfall“ eintritt;
sie dürfen nicht im Olympischen Dorf wohnen, wobei alle Kosten (Unterbringung usw.) für diese Spieler zu Lasten des betreffenden nationalen Verbands gehen.
Die oben angeführte Information wurde am letzten Freitag, dem 20. Januar 2006, den nationalen Verbänden zugestellt.
Der Weltverband betont noch einmal sein Bestreben, vor allen Dingen diejenigen Spieler zu schützen, die durch Fouls wie Behinderung, Haken und/oder Halten gehindert werden, ihre Fähigkeiten zu demonstrieren. Die strikteren Interpretationen solcher Regeln sind in zwei Dokumenten dargelegt worden, die den nationalen Verbänden sowie den Schiedsrichtern zugingen gesendet wurden.
Bisher haben zwei Versammlungen mit den Unparteiischen stattgefunden. Auch in Turin wird es nochmals eine Aussprache geben. Das Olympische Eishockeyturnier wird nach den IIHF-Regeln durchgeführt.
Für Regelverstöße während der Spiel ist erneut das CAS (Court of Arbitration for Sport / Sportgerichtshof) zuständig, dessen „ad hoc Abteilung“ eventuelle Fälle sofort abhandeln kann. Diese Einrichtung existierte bereits 1996 in Atlanta, 1998 in Nagano, 2000 in Sydney, 2002 in Salt Lake City sowie 2004 in Athen. Diese Abteilung beginnt ihre Arbeit bereits am 31. Januar.