Zündstoff um Kooperationsvertrag
Grund dafür ist ein Teil jener Vereinbarung, die auch den Auf – und Abstieg zwischen der DEL und der 2.Bundesliga regelt. Obwohl es auch aktuell keinen Absteiger aus der DEL geben wird, ist die Frage nach dem Aufstieg für den Zweitliga-Meister 2011 (noch) nicht geklärt – jedenfalls solange, wie der neue Vertrag, der bestenfalls ab dem 1.Mai 2011 greift, zwischen den Parteien noch nicht beschlossen wurde.
Dies sehen die Zweitliga-Klubs natürlich anders. Für sie gilt, dass sich der Meister der 2.Bundesliga für die DEL bewerben kann, ja sogar muss! Laut dem noch bis zum 30.April gültigen Kooperationsvertrag wäre dies auch möglich. Der sagt, dass die DEL auf maximal 16 Klubs ausgedehnt werden kann, wobei maximal ein Klub pro Saison aus dem ESBG-Bereich aufsteigen kann. Nur wenn die DEL mit weniger als 14 Clubs den Spielbetrieb durchführen müsste, können auch zwei ESBG-Clubs aufsteigen. (Aktuell umfasst die DEL 14 Klubs.)
Aber ist diese Klausel für den neuen Zweitliga-Meister auch noch gültig?
Fakt ist, dass man dies nun rechtlich prüft, um noch vielleicht noch vor Saisonende eine Entscheidung zu haben. Sollte es Unklarheiten geben, könnte auch ein „Ad-hoc-Schiedsgericht“ möglichst schnell eine Entscheidung treffen die, nach Aussage von Gernot Tripcke gegenüber Hockeyweb, von der DEL akzeptiert wird.
Wahrscheinlich auch deswegen, um einen langen Rechtsweg über den Internationalen Sportgerichtshof CAS zu umgehen.
In Richtung des neuen Kooperationsvertrages geschaut, lässt Schwenningens Manager Stefan Wagner etwas tiefer in die Forderungen der Zweitliga-Teams blicken: „Alle Klubs sind der Überzeugung, dass es eine Durchgängigkeit in der Liga von unten nach oben und oben nach unten geben muss! Dies bedeutet Aufstieg in-, bzw, Abstieg aus der DEL!“, so Wagner zu Hockeyweb.