Kornett ist Urheber des Fehlers, von Ameln unbeteiligtDEL2-Play-off-Heimrecht: Richtigstellung der Urheberschaft
Gegenstand der Richtigstellung ist unser Bericht über Reaktionen auf den freiwilligen Heimspielverzicht des EVL Landshut Eishockey im gestern gestarteten DEL2-Play-off-Viertelfinale (siehe "DEL2-Führung dankt Landshut - Ravensburg tritt nach"). Noch am Montag bestand der Club auf Anwendung der gültigen Durchführungsordnung, wonach das Heimspielrecht (an ungeraden Spieltagen und damit in einem möglicherweise entscheidenden siebenten Spiel) gemäß den Platzierungen der Clubs nach der zuvor beendeten Hauptrunde und nicht der anschließend gespielten Zwischenrunde bestimmt werden sollte. Demnach hätte Landshut als Hauptrundenviertem dieses Recht zugestanden, während der Club nach der Zwischenrunde nur noch Fünfter und somit ohne Heimrecht war. Am späten Montagnachmittag erklärte der EVL dann seinen Verzicht auf die Durchsetzung dieses Anspruchs „im Sinne des Sports“ und um die Play-off-Durchführung nicht zu gefährden.
In einer offiziellen DEL2-Stellungnahme vom Montagabend wurde dann jegliche eigene Verantwortung oder gar Urheberschaft für die widersprüchlichen Bestimmungen in der gültigen Durchführungsordnung für Ligenleitung und Geschäftsführung bestritten und behauptet, dass diese „ohne Mitwirkung der aktuellen Ligenleitung und Geschäftsführung abgefasst“ worden seien. In unserem Bericht entlarvten wir diese Darstellung bereits als unwahr und wiesen darauf hin, dass die Durchführungsbestimmungen „im Dezember von allen Gesellschaftern in Kenntnis von Geschäftsführer Detlef Kornett und Ligenleiter Jörg von Ameln einstimmig beschlossen“ worden sind.
Die DEL2 korrigierte nun ihre ursprünglichen Behauptungen und teilte mit, „die Durchführungsbestimmungen (wurden) im September 2013 vom damals noch ‚kommissarischen Ligenleiter‘ Detlef Kornett unterschrieben und von Herrn Prey [Teammanager der Fischtown Pinguins, d. Red.] an die DEL2-Clubs versendet. Da war Herr von Ameln noch in keiner – auch kommissarischen – Funktion für die DEL2 dabei“ und bat um entsprechende Richtigstellung in unserem Artikel.
Dieser Bitte sind wir nachgekommen: der korrigierte Artikel weist nun eindeutig DEL2-Geschäftsführer Detlef Kornett als Urheber und Verantwortlichen der widersprüchlichen Durchführungsordnung aus. Ligenleiter Jörg von Ameln wird darin in keinen Zusammenhang mit dem Entstehen der Bestimmungen gebracht. - Wir bitten unsere Leser um entsprechende Beachtung des korrigierten Textes!