Dresden: Punktabzug bleibt bestehen
Eislöwen verlieren mit 0:4 in SchweinfurtDer seitens der
ESBG ausgesprochene Punktabzug in Höhe von 8 Punkten gegen die Eislöwen Dresden aufgrund von Lizenzvergehen
bleibt bestehen, allerdings konnte mit der Modifizierung der weiteren Auflagen
ein Erfolg erzielt werden.
Grund der Klage
war, dass in dem Bescheid der ESBG mbH vom 11.09.2009 der Punkteabzug nicht
begründet und daher nicht nachvollziehbar war. Im Bescheid vom 11.09.2009 waren
hierzu keine Ausführungen gemacht worden, die hätten von seiten des Klubs geprüft werden können. Des
Weiteren waren die Auflagen aus dem Bescheid der ESBG mbH für den Klub nicht
umsetzbar. Gestern ist den Eislöwen detailliert und nachvollziehbar dargelegt worden, wie
die ESBG zu ihrer Entscheidung zur Höhe des Punkteabzugs gelangt ist. Im
Ergebnis war die Ahndung der Unstimmigkeiten bzw. der Fehler des Klubs in den Angaben
gegenüber der ESBG im Rahmen der Lizenzerteilung allein auf ihre Richtigkeit zu
prüfen. Das wurde in der Verhandlung vor dem Spielgericht in München
aufgeklärt und ein grober Verstoß gegen die Ermessensausübung der ESBG konnte
nicht festgestellt werden. Es wurde darauf Bezug genommen, dass bei einem
vergleichbaren Fall im Fußball 6 Punkte Abzug als Strafe für fehlerhafte und
unvollständige Angaben bei in der Saison erzielbaren 102 Punkten gerechtfertigt
waren. Für die Spielverhältnisse im Eishockey mit 156 Punkten ergibt sich ein
übertragbares Verhältnis von 9 Punkten. In Falle der Eislöwen hat man den Abzug auf 8
Punkte beschränkt. Das Spielgericht hielt diese Herangehensweise der ESBG mbH in
diesem Fall für nicht beanstandungswürdig. Deshalb war die Klage dann aus
rechtlichen Gründen zurückzunehmen.
Eine
Punktereduzierung war im Rahmen einer Einigung mit der ESBG, auch unter
Berücksichtigung der von dem Eislöwen angeführten besonderen Gründe, dass sie quasi vor
Saisonbeginn die Öffentlichkeit informierten und innerhalb kürzester Zeit für
einen ausgeglichenen Etat gesorgt haben, nicht möglich.
Die vom Klub mit der
Klage angegriffenen Auflagen konnten mit Hilfe des Spielgerichtes so modifiziert
und angepasst werden, dass ein gemeinsamer Konsens mit der ESBG mbH gefunden
wurde und die Eislöwen handlungsfähig bleiben. Das gilt für die Freiheit der
Personal- und Spielerplanung bei Vorliegen von Finanzierungsmöglichkeiten, die
Umsetzung der Informations- und Nachweispflicht gegenüber der ESBG mbH und die
Angemessenheit der Fristenregelung zur Vorlage der
Sponsoringverträge.
Es gilt nun, die
durch die alte Geschäftsführung gegenüber der ESBG mbH getätigten unstimmigen
bzw. falschen Angaben, die eine Vertragsstrafe verursachten, zu akzeptieren und
gegen den Punkteabzug anzuspielen.