Unendliche Geschichte

Das Landgericht Köln hat heute Vormittag die Widersprüche der
Deutschen Eishockey Liga Betriebsgesellschaft mbH gegen die
einstweiligen Verfügungen des Gerichts:
1. über den Vollzug des Ausschlusses der Kassel Huskies wegen
Insolvenzeröffnung aus der DEL
2. über den Vollzug der Lizenzkündigung mangels Lizenzbestätigung
zurückgewiesen.
Dies war aufgrund des bisherigen Vorgehens und Äußerungen des
vorsitzenden Richters zu erwarten.
Die DEL wird auch in diesen beiden Verfahren umgehend Berufung beim
Oberlandesgericht Köln einlegen.
Ein weiteres Verfahren verschiedener Clubs gegen ein Urteil, mit dem das
Landgericht Köln eine eigene Verfügung bestätigt hat, ist bereits beim
Oberlandesgericht Köln anhängig. In diesem Verfahren geht es um die
Untersagung der Beschlussfassung über den Ausschluss wegen
Insolvenzeröffnung. Diese Berufung wird am 26.8.2010 mündlich
verhandelt.
Die DEL hofft, dass das Oberlandesgericht auch bei den beiden oben
genannten Verfahren kurzfristig verhandeln und entscheiden wird.
Rechtsanwalt Matthias Koch aus der Kanzlei Freshfields in Köln, der
die DEL in diesen Verfahren vertritt:
„Auch in diesen beiden Entscheidungen hat das Landgericht Köln nicht
darüber entschieden, ob die Kassel Huskies dauerhaft in der DEL
verbleiben bzw. dauerhaft am Spielbetrieb teilnehmen können. Ferner
handelt es sich auch hier lediglich um vorläufige Entscheidungen, gegen
die die DEL wie angekündigt sofort Berufung einlegen wird. Eine
Entscheidung des Berufungsgerichts ist noch vor Saisonbeginn denkbar.“