Seitennetze bald nicht mehr notwendig

Die gemeinsam von DEB, DEL und ESBG eingebrachte Neuregelung zur DIN
18036 (Bau von Eissportanlagen) steht unmittelbar vor der Umsetzung.
Das bei Prof. Dr. Veit Senner von der TU München in Auftrag gegebene
Gutachten über die Schutzvorrichtungen in Eisstadien bestätigt, dass
bei einem Aufbau von formstabilem, durchsichtigen Material in Höhe von
160 cm bis 200 cm auf die Bande keine weiteren Netze an den Seiten mehr
notwendig sind.
DEB-Vizepräsident Uwe Harnos: „Unsere Ziele, Gesundheitsschutz für
Zuschauer, Rechtssicherheit für Hallenbetreiber und Klubs und die
Bewahrung der Sportart in ihrer Eigenart sehen wir mit den neuen
Richtlinien erfüllt. Da derzeit nur sehr wenige Stadien mit
Seitennetzen ausgestattet sind, ist durch einen entsprechenden Aufbau
auf der Seitenbande in allen Stadien durch die neue DIN ein erhöhter
Zuschauerschutz zu verzeichnen. Wir gehen davon aus, dass der Text in
seiner nun bestehenden Form in ca. zwei Monaten als sogenannte
Weißschrift veröffentlicht werden wird und dann Gültigkeit besitzt. Die
Notwendigkeit von Netzen oberhalb der Schutzeinrichtungen auf den
Seitenbanden ergibt sich dann aus der DIN 18036 nicht mehr.“
Der Text der DIN 18036 Ziff. 4.3.6 lautet nunmehr wie folgt:
„In den Endzonen (hinter den Torlinien) und von der Torlinie 4 m
Richtung neutrale Zone muss formstabiles, durchsichtiges Material in
Höhe von 160 cm bis 200 cm auf die Bande aufgebaut werden.
Über dem formstabilen, durchsichtigen Material müssen in diesem Bereich
zusätzlich Fangnetze angebracht werden. Diese Fangnetze müssen bis zu
einer Geraden reichen, die von der gegenüberliegenden Torlinie zu einem
2,30 m über der Vorderkante der obersten Tribünenstufe im Unterrang
liegenden Punkt verläuft, mindestens jedoch 5,00 m ab Oberkante des
formstabilen, durchsichtigen Materials hoch sein. Das formstabile,
durchsichtige Material auf den Längsseiten (ausgenommen im Bereich vor
den Spielerbänken) und hinter den bzw. seitlich von den Spielerbänken
muss 1,60 m hoch sein.
Der Abstand zwischen den einzelnen Schutzelementen darf höchstens 5 mm
betragen. Die Kante der Schutzelemente im Bereich der Spielerbänke sind
mit Polstern zu versehen.
Im Spielbetrieb außerhalb des internationalen Eishockeyverbandes
(IIHF), der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) und der
Eishockeyspielbetriebsgesellschaft mbH (ESBG) dürfen auch andere
Sicherheitseinrichtungen in entsprechender Höhe verwendet werden.
Alle Sicherheitseinrichtungen oberhalb der Bande (formstabiles,
durchsichtiges Material bzw. Fangnetze) müssen einem mit 160 km/h
auftreffenden Puck standhalten. Feste Teile der
Sicherheitseinrichtungen müssen so ausgebildet sein, dass sie nicht
verletzungsgefährlich sind. Die Sicherheitseinrichtungen sollten bei
einer anderweitigen Nutzung der Eisfläche leicht entfernbar sein.“