Neuer Kooperationsvertrag bis 2018 - aber keine Relegation

Immerhin: Das Minimalziel ist erreicht. Die DEL und der DEB haben sich auf einen neuen Kooperationsvertrag geeinigt, nachdem aufgrund der stockenden Verhandlungen der alte Kontrakt am 30. April 2011 ausgelaufen war. Der neue Vertrag läuft nun bis zum 30. Juni 2018. „Ich bin sehr zufrieden, dass es zu dieser Lösung gekommen ist“, sagte der DEL-Aufsichtsratsvorsitzende Jürgen Arnold.
Eines der wichtigsten Ziele, gerade auch aus Sicht der Fans, also die Wiedereinführung einer Verzahnung zwischen der DEL und der 2. Bundesliga wurde nicht erreicht. Eine Relegation, die angedacht war, wird es nicht geben. Bereits vor wenigen Tagen hatten die Gesellschafter der für die 2. Bundesliga zuständigen Eishockey-Spielbetriebsgesellschaft (ESBG), sprich die Vereine der 2. Bundesliga, das von der DEL vorgelegte Relegationsmodell abgelehnt. Demnach sollte die Relegation erst in drei Jahren beginnen und schon neun Tage nach Beendigung der Hauptrunde in der DEL gespielt werden. Das sahen die Zweitligisten wohl auch als zu geringen Zeitraum, eine deutliche Straffung des Spielplans sei dann vonnöten gewesen.
Dabei hatte man sich am Mittwoch bei der letzten Verhandlungsrunde offenbar angenähert. „Wir waren soweit, dass die Relegation zwar nicht in dieser Saison, wohl aber in der anschließenden Saison beginnen sollte. Zudem sollte der Zeitraum zwischen Hauptrundenende und Relegationsbeginn von neun auf 21 Tage ausgedehnt werden“, berichtet DEB-Präsident Uwe Harnos. „Auch für die Stadionbedingungen war man so weit, dass es ein Übergangsjahr geben sollte, in denen die möglichen Aufsteiger Zeit gehabt hätten, zum Beispiel die Zahl der Sitz- und VIP-Plätze zu erhöhen“, so Harnos weiter. Was war also das Problem? „Die Zweitligisten wollten einen sofortigen Beginn der Relegation. Der wirkliche Knackpunkt war aber wohl, das mögliche Relegationsteilnehmer schon bis zum 31. Dezember einer Saison die Bürgschaft für die DEL hätten hinterlegen müssen. Außerdem war es das mittelfristige Ziel der Zweitligisten, einen Direkt-Auf- und Abstieg einzuführen.“ Im schlimmsten Fall hätte es ein Zweitliga-Finale gegeben mit zwei Teilnehmern, die nicht hätten aufsteigen können – hätten gerade diese Vereine keine Bürgschaft hinterlegt.
„Die Klubs der 2. Bundesliga haben in ihrer Sitzung am 22. Juli 2011 in München beschlossen, sich an einem neuen Kooperationsvertrag mit der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) und dem Deutschen Eishockey-Bund (DEB) nicht zu beteiligen. Das am letzten Mittwoch erzielte Verhandlungsergebnis und gleichzeitig letzte Angebot der DEL haben die Zweitligisten detailliert geprüft und sich lange beraten. Eine Relegation erst ab der Saison 2012/13, keine Aussicht auf einen direkten Auf- und im Gegenzug Abstieg auch auf lange Sicht gesehen sowie ein Relegationsmodus, der unter anderem ein zu frühes Saisonende für viele Klubs bedeutet hätte, führten letztlich zu der Entscheidung, das Angebot auch mit Blick auf den Sport, die Fans und den eigenen Geschäftsbetrieb nicht anzunehme“. erklärte die ESBG in einer Mitteilung.
Hingegen wurde mit Blick auf die Nationalmannschaft eine Einigung erzielt. „Als zentrales Element beinhaltet das Dokument eine gemeinsame Struktur der Nationalmannschaft. Demnach wird die Nationalmannschaft zukünftig sportlich und wirtschaftlich in eine neue, von DEB und DEL paritätisch geführte Organisation überführt“, heißt es in der Erklärung der DEL. „Das soll schnell passieren. Wie schnell, das steht noch nicht fest, da noch rechtliche Dinge geklärt werden müssen“, so Harnos. Auch ein Name für diese Organisation steht noch nicht fest. Im Raum steht wohl eine Bezeichnung wie „Deutscher Eishockey-Verein“. „Es ist aber noch nicht geklärt, ob diese Organisation als eingetragener Verein laufen kann oder als Gesellschaft. Ziel ist es dann aber, dass der Vorstand von je zwei Vertretern von DEL und DEB besetzt wird. Der DEB bringt die Fachverbandskompetenz, die Mitgliedschaften im Deutschen Olympischen Sportbund und in der International Icehockey Federation mit und die DEL die Spieler. Gemeinsam soll dann über Fragen wie die des Bundestrainers oder eines Sportdirektors entschieden werden“, erläutert Harnos. „Die Kosten für die Nationalmannschaft sollen geteilt werden durch eine entsprechende Vermarktung der Länderspiele und durch Sponsorenverträge.“
Das Fazit des DEB-Präsidenten: „Ich sehe es als Manko an, dass die Relegation nicht zustande gekommen ist und dass die ESBG nicht Bestandteil des Kooperationsvertrages ist. Die Gesamteinheit des deutschen Eishockeys konnte also nicht hergestellt werden. Positiv ist, dass wir zu einer generellen Einigung gekommen sind.“
Für die Förderlizenzen zwischen der DEL und der 2. Bundesliga, also der ESBG, müssen diese beiden Seiten eine Einigung erzielen, damit die Förderung junger Spieler durch ein Doppelspielrecht fortgesetzt werden kann, erklärte Harnos. Für Förderlizenzen zwischen der DEL und der Oberliga besteht offenbar kein Hinderungsgrund, da die Oberliga durch den DEB (Süd-Staffel) beziehungsweise durch dem DEB angeschlossene Landesverbände (West, Ost, Nord) organisiert wird.