Nach DEL-Ausschluss: Kassel kämpft weiter
Obwohl die Kassel Huskies von der
Gesellschafterversammlung der Deutschen Eishockey-Liga (DEL)
ausgeschlossen wurden, blicken sie trotzdem optimistisch auf eine
Teilnahme in der kommenden Saison.
Grund dafür ist die einstweilige
Verfügung des Landgerichts Köln, dass die Gesellschafter, sprich
die Klubs nicht für einen Ausschluss aus der DEL am heutigen Tage
stimmen dürfen. Ansonsten wurde den jeweiligen Geschäftsführern
der einzelnen Klubs eine Strafe von 250 000 Euro angedroht, oder
ersatzweise 6 Monate Haft. (Hockeyweb berichtete)
Allerdings entschieden sich, wie
Hockeyweb ebenfalls berichtete, die Gesellschafter gegen einen
Verbleib der Huskies in der DEL. Grund dafür ist das
Insolvenzverfahren, welches während der Lizenzierungsphase
offenkundig war. Ferner wurde die einstweilige Verfügung der
Huskies, nach Angaben der DEL, den Gesellschaftern nicht wirksam
zugestellt.
Der Geschäftsführer der Kassel
Huskies, Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle zeigte sich darüber
verwundert, aber nicht schockiert. In einer Stellungnahme der Kassel
Huskies auf ihrer Website huskies-online.de ist zu lesen, dass sich die Gesellschafter
der DEL der förmlichen Zustellung dieser Verfügung durch eine
Gerichtsvollzieherin „durch Flucht entzogen“ haben sollen, „indem
sie das Hotel Azimut vor der Abstimmung durch den Hintereingang
verließen, nachdem sie hinter verschlossenen Türen Herrn Fabel
(stellv. DEL-Aufsichtsratvorsitzender – Anm. d. Redaktion) eine
Vollmacht für die seitens der DEL beabsichtigten Abstimmung erteilt
hatten.“.Ferner ist der Beschluss, laut Kassel Huskies: "..ein eklatanter Verstoß gegen einen zuvor seitens der Kassel Huskies erwirkten Beschluss des Landgerichts Köln."
Die Rechtslage ist für die Huskies in
diesem Fall ist klar: Entzieht sich eine Person der förmlichen
Zustellung eines Bescheides oder verweigert deren Annahme, so gilt –
wie auch im vorliegenden Fall – der Bescheid als rechtmäßig
zugestellt. Ferner hatte Westhelle vor der Abstimmung den Beschluss
der einstweiligen Verfügung wortwörtlich den anwesenden
Gesellschaftern vorgelesen, so dass sie über den Inhalt informiert
waren.
Nun heißt es weiter auf der Website
der Huskies:
Das Landgericht Köln wird seitens der
Anwälte der EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH unverzüglich
informiert, der wohl zweifelsohne rechtswidrige Beschluss wird
umgehend angefochten, sodass davon auszugehen ist, dass der
Beschluss, den Kassel Huskies die Lizenz zu entziehen und sie als
Gesellschafter auszuschließen, schon am morgigen Tag, spätestens
jedoch zu Beginn der kommenden Woche, wieder aufgehoben
wird.
Weiterhin werden seitens der Rechtsbeistände der Kassel
Huskies umgehend Bestrafungsanträge beim Landgericht Köln gestellt.
Der Fall Kassel Huskies ist also noch
lange nicht zu den Akten gelegt. (ovk)