Keine Sperre für Busch
Das für die Sanktionierung von Athletinnen und Athleten
zuständige Disziplinarorgan des Deutschen Eishockey-Bund e. V. hat heute wegen
der Vorwürfe gegen Eisbären Stürmer Florian Busch getagt. Es wurden alle
relevanten Sachverhalte, Protokolle, Einlassungen und Stellungnahmen nochmals
geprüft um den Vorfall vom 06.03.08 abschließend zu würdigen und zu
sanktionieren. Dem `DEB Missed Test Policy Gremium' gehören DEB-Präsident
Hans-Ulrich Esken, DEB Vize-Präsident Uwe Harnos, IIHF-Council-Mitglied Dr.
Beate Grupp, Mannschaftsarzt Dr. Andreas Gröger und der
DEB-Anti-Doping-Beauftragte Michael Pfuhl an.
Dieses Gremium des DEB hat folgende Sanktionen gegen Florian
Busch wegen dessen Fehlverhaltens ausgesprochen:
a. Offizielle öffentliche Verwarnung mit der Konsequenz, dass
bei einem weiteren Verstoß eine Mindestsperre von 3 Monaten ausgesprochen würde.
b. Geldstrafe in Höhe von 5.000,00 € an eine gemeinnützige
Organisation.
c. 56 Std. gemeinnützige Tätigkeit als Trainer im
Nachwuchsbereich (7 Monate à 2 Std. wöchentlich) in den Altersklassen Anfänger,
Kleinstschüler und Kleinschüler.
d. Übernahme sämtlicher Verfahrens- und Kontrollkosten.
Maßgeblich für die Entscheidung war insbesondere, dass Florian
Busch eine Probenahme zwar gegen 12.30 Uhr verweigert hatte, aber bereits um
12.54 Uhr mit der NADA in Kontakt getreten ist und eigenständig dafür Sorge
getragen hat, dass es zu einer ordnungsgemäßen Probenahme am 06.03.08 gegen
17.00 Uhr durch den bereits mittags vorstellig gewordenen Kontrolleur kommen
konnte.
Die Probenahme wurde durch das Institut für Dopinganalytik und
Sportbiochemie in Dresden untersucht und das Ergebnis war negativ. Anhaltspunkte
für eine Probemanipulation und/oder das Einnehmen dopingverschleiernder
Substanzen lagen nicht vor, so dass die im NADA Code vorgesehene Gleichsetzung
mit einer positiven Probe tatsächlich widerlegt ist. Da auch eine positive
A-Probe durch eine negative B-Probe entsprechend des NADA Code widerlegt werden
kann, musste im vorliegenden Fall auch eine entsprechende Würdigung des
Negativergebnisses der genommenen und untersuchten Probe erfolgen.
Die tatsächlichen Umstände haben ergeben, dass Florian Busch
in Folge einer Kurschlussreaktion anfänglich eine Probenahme verweigerte, sich
dann aber einsichtig gezeigt hat.
Vom "DEB Missed Test Policy Gremium" wird es für unangemessen
und nicht sachgerecht erachtet, dass ein nachweislich nicht gedopter Sportler
den gleichen Sanktionen unterworfen wird wie ein nachweislich gedopter Sportler.
Die Entscheidung des DEB ist aufgrund der Vereinbarungen des
Kooperationsvertrages zwischen DEB, ESBG und DEL von der Deutschen Eishockey
Liga (DEL) anzuerkennen, so dass eine Sperre von Busch für den Spielbetrieb der
DEL nicht in Betracht kommt.