Hannover Scorpions legen Rechtsmittel gegen Verwarnung ein
In der vergangenen Woche erhielt Scorpions-Verteidiger und Nationalspieler Sascha Goc eine öffentliche Verwarnung des Whereabout-/Misssed-Test-Gremiums. In dieser wird ihm vorgeworfen, dass er seiner Meldepflicht über den Aufenthaltsort im Zeitraum vom 01.01.2008 bis 31.03.2008 gegenüber der NADA (Nationale Anti Doping Agentur) nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung der Hannover Scorpions, dem Spieler und dem Deutschen Eishockey-Bund werden die Hannover Scorpions Rechtsmittel gegen diese Verwarnung beim Ad-hoc-Schiedsgericht des Deutschen Olympischen Sportbunds einlegen.
Der Vorfall innerhalb des genannten Zeitraums war der NADA hinlänglich bekannt. Es bestand zum damaligen Zeitpunkt eine technische Störung im Online-Meldesytem der NADA, folglich konnte Sascha Goc seine Meldung nicht online abgeben. Der Spieler stand jedoch im ständigen telefonischen Kontakt mit den dort zuständigen Mitarbeitern. Ein Gremium entschied bezüglich dieses Vorfalls im Februar 2008 entsprechend positiv für den Spieler.
Im Juni 2008 teilte die NADA dem Deutschen Eishockey-Bund jedoch mit, dass das Whereabout-/Missed-Test-Gremium (nach den Regeln des NADA-Codes eingerichtetes unabhängiges Gremium) das Verfahren wieder aufnehmen sollte. Aus dieser Wiederaufnahme resultiert nun die öffentliche Verwarnung für Sascha Goc.
"Wir stützen die Einlegung der Rechtsmittel gegen die Verwarnung auf zwei Gründe: zum einen hatte Sascha Goc aufgrund der Störung im Online-Meldesystem der NADA gar nicht die Möglichkeit, sich entsprechend fristgerecht zu melden. Er stand jedoch im ständigen Kontakt zur NADA. Zum anderen wurde der Vorfall durch ein Gremium positiv für ihn entschieden. Dies kann aus unserer Sicht im Nachgang jetzt nicht in eine Sanktionierung abgeändert werden", so Scorpions-Rechtsanwalt Wolfram Cech.
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