Fall Busch: Nächster Akt im "Doping-Ärger"
Die Strafe gegen Florian Busch, im Vergehen einer zunächst verweigerten Doping-Probe und der daraus resultierenden Sperre von 22 Monaten (nach Urteil des CAS in Lausanne/Schweiz) ist, nach dem Einlegen von Rechtsmitteln durch Buschs Anwalt, zunächst vom zuständigen Schweizer Bundesgericht bis zum 31.August vom Vollzug "aufgehoben" worden. Bis dahin haben die anklagende Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) sowie der Internationale Sportgerichtshof (CAS) Gelegengheit, bei dem Bundesgericht ihre Stellungnahmen zu dem "Fall Busch" abzugeben.
"Ein erster Schritt in die richtige Richtung!", wie Georg Engelbrecht, Anwalt des Berliner Nationalstürmers, zum Sport-Informations-Dienst (SID) sagte. Zumindest könnte nun die Deutsche Eishockey-Liga (DEL) dem Lizenzierungs-Antrag von Florian Busch für seinen Arbeitgeber Eisbären Berlin stattgeben.
Die WADA bekräftigt das CAS-Urteil und steht mit den zuständigen nationalen und internationalen Stellen im Kontakt, um die Sperre durchzusetzen. (ovk)