Düsseldorfer Davies für drei Monate gesperrtGeringes Verschulen des Sportlers

Der von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) bestimmte unabhängige Anti-Doping-Richter, Rechtsanwalt Ingo Erberich, ist in dem nach der Anti-Doping-Ordnung der Deutschen Eishockey Liga (DEL) durchgeführten Disziplinarverfahren dem Antrag der NADA gefolgt und hat den Spieler für drei Monate gesperrt. Auf diese Sperre wird die vorläufige Suspendierung seit dem 8. Dezember 2014 angerechnet. Er ist damit ab sofort wieder spielberechtigt.
Davies war am 23. November 2014 positiv auf ein Stimulanz getestet worden. Während des Verfahrens wurde ein nur geringes Verschulden des Sportlers festgestellt, so dass die Sperre auf drei Monate reduziert werden konnte. Zwischenzeitlich liegt eine von der NADA erteilte Medizinische Ausnahmegenehmigung für das eingenommene Medikament vor.
Im Eishockeysport hat die NADA das Ergebnismanagement- und Sanktionsverfahren seit dem Jahr 2009 übernommen. Bei einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen führt die NADA als unabhängige Institution im Auftrag der DEL die Verfahren als Partei vor dem Anti-Doping-Richter durch.