DEL verlängert Transfervereinbarung mit NHL Verhandlungspflicht mit dem Ex-Klub

So wird die Transferzahlung bereits in der Saison der Unterzeichnung des NHL-Spielervertrages, nicht erst – wie bis dato üblich – mit dem tatsächlichen Transfer, fällig. Bei einer möglichen Rückkehr nach Europa besteht nun zunächst eine Verhandlungspflicht mit dem Ex-Club des betreffenden Spielers, ehe er zu einem anderen Club im Bereich des Internationalen Verbandes IIHF wechseln kann. Letztlich werden auch Transferzahlungen für Spieler geleistet, wenn diese nach mindestens drei ununterbrochenen Spielzeiten im IIHF-Bereich in die NHL zurückkehren. Bisher galt dies nur, wenn ein Spieler ununterbrochen in Deutschland gespielt hat.
Auch der Deutsche Eishockey-Bund e.V. ist stellvertretend für die anderen deutschen Ligen Partner dieser Vereinbarung mit der NHL.
„Wir sind mit dieser Regelung sehr zufrieden. Diese spiegelt unsere sehr gute und freundschaftliche Beziehung zur NHL wider“, erklärte DEL-Geschäftsführer Gernot Tripcke.
Bill Daly, Deputy Commissioner der NHL: „Die NHL pflegt seit jeher gute Beziehungen zum deutschen Eishockey, insbesondere zur Deutschen Eishockey Liga. Diese Transfervereinbarung ist der beste Beweis hierfür. Wir freuen uns, unsere Beziehungen in Zukunft weiterzuführen und auszubauen.“