DEL: Protest der DEG Metro Stars abgewiesen
DEL: Eisbären bleiben spitze - Ingolstadt gewinnt in MannheimDer Protest der DEG Metro Stars gegen die Spielwertung der Partie bei
den Krefeld Pinguinen (4:3 für Krefeld) am Donnerstag, 4. Januar 2007
wurde von der Deutschen Eishockey Liga abgelehnt.
Es lag zwar ein Regelverstoß des Hauptschiedsrichters bzw. des
Spielgerichts vor, da irrtümlicher Weise im letzten Drittel entgegen
IIHF- Regel 502 b) nicht die Strafe von Düsseldorfs Dietrich, sondern
die von van Impe beendet wurde und Krefeld hierdurch später zu einer 5
gegen 3- Überzahl anstelle einer regelgerechten 5 gegen
4-Überzahlsituation kam.
Gemäß der Regelung des § 10 (7) Spielordnung ist eine Spielwertung aber
selbst dann unangreifbar, wenn eine vom Schiedsrichter unter
Regelverstoß ausgesprochene Strafe im Nachhinein von Ligagesellschaft
oder Schiedsgericht aufgehoben wird. Diese Rege-lung war vorliegend
entsprechend anzuwenden, denn wenn schon eine „falsche“ Strafe keinen
Protest begründen kann, so muss dies umso mehr für die „falsche“
Verbüßung einer Strafe gelten, da auch hier unter Verstoß gegen die
Regeln eine Überzahlsituation entstanden ist.
Selbst ohne Anwendung dieser Sonderregelung würde ein erfolgreicher
Protest gemäß § 10 (5) SpO über den Regelverstoß hinaus voraus setzen,
dass Krefeld das Spiel ohne den Regelverstoß mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit in der regulären Spielzeit nicht gewonnen
hätte. Diese kann vorliegend nicht getroffen werden. Zwar wurde
insbesondere das dritte Krefelder Tor durch die regelwidrige 3 gegen
5-Unterzahl begünstigt, es kann aber nicht mit der erforderlichen an
Sicherheit grenzenden Wahr-scheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass
dieses Tor bei 4 gegen 5 nicht gefallen wäre. Aber selbst wenn man dies
annehmen würde, waren nach Ablauf der regelwidri-gen Situation noch
über 17 Minuten zu spielen. Eine Prognose über den weiteren Ver-lauf
des Spiels über einen derart langen Zeitraum kann aber mit der
geforderten, an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit, nicht
getroffen werden.
Über Konsequenzen für die beteiligten Schiedsrichter und das Spielgericht werden die zuständigen Stellen in Kürze entscheiden.