DEL lehnt Protest der Metro Stars ab
DEL: Eisbären bleiben spitze - Ingolstadt gewinnt in MannheimDie Deutsche Eishockey Liga (DEL) hat den Protest der DEG Metro Stars gegen die Wertung der
Niederlage bei den Kölner Haien vom vergangenen Sonntag abgewiesen.
Die DEG Metro Stars sahen in dem Vorgehen von Schiedsrichter Wolfgang Hellwig beim fünften
Kölner Tor einen Regelverstoß und damit einen Protestgrund. Dieser Meinung konnte sich die DEL
nach Prüfung der Aussagen des Hauptschiedsrichters und eines Linienrichters sowie nach Studium
verschiedener Videoaufzeichnungen nicht anschließen. Die Liga wertet die falsche Torentscheidung
als Tatsachenentscheidung. Damit ist der Protest abzulehnen.
Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Auszüge aus der Urteilsbegründung. Den DEG Metro
Stars steht es frei, vor dem DEL-Schiedsgericht als höherer Instanz Einspruch gegen das Urteil
einzulegen.
Auszüge aus der Urteilsbegründung:
"Ein Protestgrund aus § 10 (6) SpO (Anmerk.: Spielordnung) liegt offensichtlich nicht vor.
Dann müsste gem. § 10 (5) SpO ein offenkundiger Regelverstoß des Hauptschiedsrichters (HSR)
vorliegen, der kausal für die Spielwertung als gewonnen oder verloren war.
Die DEG Metro Stars führen zur Begründung an, dass der HSR Hellwig in der 49. Spielminute des
o.a. Spiels ein Tor der Kölner zum 5:4 aufgrund eines Regelverstoßes gegeben habe.
Dieser habe, nachdem er auf dem Eis aufgrund seiner persönlichen Wahrnehmung keine Entscheidung
getroffen habe, den Videobeweis konsultiert. Da auf diesem der Puck nicht zu sehen
gewesen sei, habe er nicht auf Tor entscheiden dürfen. Die Tatsache, dass der HSR trotzdem auf
Tor entschieden habe, sei nur dadurch zu erklären, dass dieser allein aufgrund einer Vermutung
gehandelt habe. Dies stelle einen Regelverstoß dar.
In seiner Stellungnahme vom 10.9.2003 erklärt der Hauptschiedsrichter Hellwig (HSR), dass, nach
seiner persönlichen Wahrnehmung im Spiel, der Puck im Tor gewesen sei. Seine Position war in
Höhe der Torlinie, nahe der Bande. Wie in den Schiedsrichter-Schulungen vorgegeben, habe er,
um Diskussion mit den Mannschaften zu vermeiden, den Videobeweis konsultiert und, ebenfalls
wie geschult, vorher seine Entscheidung nicht angezeigt. Da der Puck auf dem Video nicht zu erkennen
gewesen sei, habe er, seiner ursprünglichen Auffassung folgend, das Tor gegeben. Danach
habe er zu seinem Linienrichter Gemeinhardt auf dessen Nachfrage erklärt, dass der Puck
„hundertprozentig drin" war. Dies wird vom Linienrichter in seiner Stellungnahme vom 11.9.2003
bestätigt. Auch auf Nachfrage des Trainers der DEG Metro Stars, Herrn Komma, in einer folgenden
Spielunterbrechung habe er diesem bestätigt, dass der Puck im Tor gewesen sei.
Festzustellen ist zunächst, dass sich der Puck in Wirklichkeit nicht im Tor, sondern unter dem
Beinschoner des Torhüters befand.
Die Unterstellung seitens der DEG Metro Stars, der HSR habe ohne Wahrnehmung im Spiel und
nur aufgrund einer „Vermutung" entschieden, kann aufgrund der Stellungnahme des HSR nicht
zugrunde gelegt werden. Anders als von der DEG Metro Stars vorgetragen, macht das Verhalten
des HSR in Zusammenhang mit dem Videobeweis dessen Vortrag auch nicht unglaubwürdig, da
er sich im Rahmen der Vorgaben der SR-Schulung verhalten hat.
Ferner ist festzuhalten, dass die Heranziehung des Videobeweises nicht ausschließt, dass der
HSR aufgrund anderer „Quellen" seine Entscheidung fällt. Dies ist in A 4.5. der IIHF-Regeln ausdrücklich
geregelt. Neben seiner persönlichen Wahrnehmung kann er die Linienrichter und, soweit
vorhanden, die Torrichter und den Videobeweis konsultieren. An gleicher Stelle ist geregelt, dass
der HSR über das Tor „entscheidet", was den abschließenden Charakter seiner, ggf. auch falschen,
Entscheidung dokumentiert. Entsprechend ist auch Anm. zu IIHF-Regel 471 gefasst, die
eine nachträgliche Annullierung eines Tores nach erfolgtem Anspiel untersagt.
Ein für einen begründeten Protest erforderlicher Regelverstoß des Hauptschiedsrichters kann deshalb
nicht festgestellt werden. Ein Regelverstoß setzt voraus, dass der HSR bei objektiv richtiger
Wahrnehmung des Sachverhalts eine falsche Rechtsfolge gewählt hat. Hier liegt aber eine objektiv
falsche Wahrnehmung des HSR im Hinblick auf die Position des Pucks vor, weswegen er, die folgerichtige,
aber objektiv falsche Rechtsfolge, nämlich die Entscheidung auf Tor, gewählt hat. Dies
ist ein Fall der privilegierten Tatsachenentscheidung, welche im Sinne der Rechtssicherheit im
Spielbetrieb auch objektiv falsche Schiedsrichterentscheidungen schützt und diese nicht nachträglich
angreifbar macht. Die DEL-Clubs haben diese Regelung in § 10 (5) SpO in dem Bewusstsein
getroffen, im Sinne der Rechtssicherheit auf ein Stück „Gerechtigkeit" zu verzichten.
Die Frage, ob dieser vermeintliche Regelverstoß zudem offenkundig und kausal für die Wertung
des Spiels als gewonnen oder verloren wäre, kann deshalb dahingestellt bleiben."