DEL: Berufungsklage der Moskitos Essen gescheitert

In dem Rechtsstreit zur Frage der Wirksamkeit des seinerzeitigen DEL-Gesellschafterbeschlusses
auf Ausschluss der Moskito Trend Sport GmbH (Essen) hat das OLG Köln am 08.01.2004 die Berufung
der Moskito Trend Sport GmbH, vertreten durch ihren Insolvenzverwalter, zurückgewiesen.
Die I. Instanz (LG Köln) hatte die Klage des Insolvenzverwalters gegen o.g. Gesellschafterbeschluss
abgewiesen. Diese Entscheidung wurde nunmehr zu Gunsten der DEL in II. Instanz vom
OLG Köln bestätigt.
Der Prozessvertreter der DEL und Sportrechtsexperte, Dr. Martin Schimke (Dortmund), erklärte
dazu: „Von der noch nicht vorliegenden Begründung des Urteils verspreche ich mir weitere Klarheit
zu der interessanten Grundsatzfrage, ob so genannte „Insolvenzklauseln", die das automatische
Löschen eines Lizenzvertrages mit einem Ligateilnehmer bzw. dessen Ausscheiden aus der Liga
bei Insolvenzeröffnung vorsehen, rechtlich wirksam sind."