Oberlandesgericht München bestätigt DEB-Satzung und GebührenordnungLandeseissportverband NRW gescheitert

Sowohl Satzung als auch Gebührenordnung waren im Rahmen der DEB-Mitgliederversammlung am 18. April 2014 mit den Stimmen des LEV NRW einstimmig verabschiedet worden.
Nachdem das Amtsgericht Kempten den LEV-Antrag erstinstanzlich am 10. Oktober vergangenen Jahres abgewiesen hatte, wurde der DEB in seiner Rechtsauffassung nun auch vom OLG München vollumfänglich bestätigt.
Michael Pfuhl, DEB-Generalsekretär: „Damit wurde jeder eventuelle Zweifel an unserer Position endgültig beseitigt.“