LEV NRW bleibt Mitglied im DEBSchiedsgerichtsverfahren

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Im Rahmen der Streitigkeiten mit Wolfgang Sorge hatte der Deutsche Eishockey-Bund vor einigen Monaten den LEV NRW als Mitglied des Verbandes ausgeschlossen. Sorge hatte dazu das Schiedsgericht angerufen. Hierbei kam es zu der Verständigung, dass der DEB den Ausschluss zurücknimmt. Wie es in der DEB-Mitteilung heißt, „haben die Parteien ihre wechselseitig geltend gemachten Zahlungsanträge bis auf weiteres ruhend gestellt“. Damit bleibt der LEV NRW auch auf der Mitgliederversammlung des DEB stimmberechtigt. Die Stimmanzahl beruht auf der Mitgliederstärke zum Stichtag des 1. Januar.

Bislang haben sich alle Eishockey betreibenden Vereine aus Nordrhein-Westfalen dem EHV NRW angeschlossen, der den Spielbetrieb in der neuen Saison organisieren wird. Rein theoretisch ist eine Mitgliedschaft im DEB ohne Spielbetrieb für einen Landesverband möglich, so auch für den bislang zuständigen LEV NRW. Das gilt beispielsweise ja auch für den Saarländischen Eis- und Rollsport-Verband, der Mitglied des DEB ist, der aber keinen Eishockey-Spielbetrieb organisiert.

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